Medizinisches Cannabis

Natürlich können Sie bei uns medizinisches Cannabis auf Rezept beziehen, aber das ist nicht alles…
Wir sind die Experten für Cannabis in Wuppertal. Wir beraten, recherchieren und helfen Ihnen gerne weiter bei sämtlichen Fragen rund um Cannabis, denn wir machen immer wieder Fortbildungen zu diesem Thema. Viele Cannabispräparate haben wir für Sie vorrätig.

Was machen wir als Apotheke?

Bevor wir die Blüten an sie abgeben, prüfen wir jede Sorte auf ihre Iden­tität. Das ist für uns ein auf­wen­di­ges mehr­stündi­ges Ver­fahren. Hier werden nass­chemi­sche Metho­den wie Dünn­schicht-Chroma­to­gra­phien und mikros­ko­pi­sche Unter­suchungen durch­geführt. Diese Prüf­metho­den müssen gemäß dem Deut­schen Arznei­buch oder ähn­li­chen Vor­schrif­ten durch­geführt werden.

Extrakte, Kapseln oder Lösungen können wir her­stellen, je nach­dem was Ihr Arzt empfiehlt.

Die meisten Cannabis­zu­berei­tungen sind indivi­duell für Sie zuberei­tete Arznei­mittel, die zeit­auf­wen­dig in unserem Apo­theken­labor her­ge­stellt werden. Des­halb bitten wir Sie, dass sie uns mindes­tens einen Tag Zeit geben, um diese Zube­rei­tungen für Sie anzu­fertigen.
Gern bringen wir Ihre Arznei­mittel nach Vorlage des Original­rezeptes auch zu Ihnen nach Hause.

Allg. Informationen

Seit März 2017 gibt es eine Gesetzes­änderung, durch die Patienten nun die Mög­lich­keit haben, medi­zin­isches Canna­bis auf Kosten der Kranken­kasse zu erhalten. Hierzu müssen Patient und Arzt gemein­sam eine Geneh­mi­gung bei der Kranken­kasse beantragen. Dem Antrag müssen eine erfolglose andere Thera­pien voraus gegangen sein.Nach spätestens 5 bis 6 Wochen muss die Kranken­kasse eine Antwort geben, ob sie dem Antrag zustimmt oder nicht. Bei Palliativ­patienten erfolgt eine Geneh­mi­gung in der Regel inner­halb von 3 Tagen.

Medizinisches Cannabis gehört zur Gruppe der Betäu­bungs­mittel. Deshalb erfolgt die Ver­ord­nung sämtlicher Cannabis­präpa­rate auf einem Betäu­bungs­mittel­rezept, das nach spätestens 7 Tagen in der Apo­theke eingelöst werden muss, weil es sonst verfällt.

Im Gegensatz dazu gibt es auch CBD Zube­rei­tungen, die nicht rezept­pflich­tig sind und deshalb von dem Patienten frei zu kaufen und selbst zu zahlen sind. In ganz seltenen Aus­nahmen bekommt man bei ganz schwie­rigen Krank­heits­bil­dern eine Geneh­mi­gung von den Kranken­kassen zur Kosten­er­stattung.


Bei welchen Erkrankungen?

Es gibt inzwischen viele Krank­heits­bilder, bei denen Cannabis ein­ge­setzt wird. Es werden jeden Tag mehr, weil viele Ärzte versu­chen, empi­risch immer weitere Krank­heits­bilder zu behandeln. Bislang sind folgende Krank­heits­bilder bekannt:

Chronische oder neuro­pathische Schmerzen, bei Übel­keit und Erbre­chen (indu­ziert durch Chemo­thera­peu­tika oder Opiate), bei Appetit­losig­keit, bei Epi­lep­sie sowie bei schmerz­haften spas­ti­schen Läh­mungen bei MS oder Quer­schnitts­lähmungen.

Wirkweise im Körper

Als Wirk­stoffe im medizinischen Cannabis gelten die sog. Canna­bi­noide. Dabei handelt es sich um das Tetra­hydro­canna­binol (=THC =Dronabinol) und das Canabidiol (=CBD). Deren Wirkung erfolgt über Canna­bi­noid-Rezep­toren (CB1 und CB2). Die CB1 Rezep­toren befinden sich im zen­tra­len Nerven­system, wodurch sich die psycho­trope Wirkung von THC erkärt. Das CBD wirkt über CB2 Rezep­toren, die sich auf Immun­zellen befinden, und nicht im zentralen Nerven­system. Neben diesen Wirk­stoffen gibt es noch viele andere, die die Wirkung beein­flussen. Es gibt viele ver­schie­dene Sor­ten an Canna­bis­blüten, die unter­schiedliche Konzen­tra­tionen in ihrer Zusammen­set­zung haben. Darauf reagiert jeder Patient anders. Deshalb werden häufig zu Anfang einer Therapie ver­schie­dene Sorten ausprobiert.

Cannabisarten

In Deutschland wird zur Zeit Cannabis aus Holland oder Kanada importiert. Deutsche Canna­­bis­blüten werden wahr­schein­lich ab 2021 zur Verfü­gung stehen, da diese erst noch gezüch­tet werden müssen – und zwar unter Aufsicht der Gesund­heits­behörde. Die aus Holland und Kanada stam­menden Blüten haben stan­dar­di­sierte THC- und CBD- Konzen­­tra­tionen. Es gibt aber auch andere Canna­­bis­zu­be­rei­tungen, die verord­nungs­fähig sind, z.B. Dro­na­bi­nol Lösungen, Dro­na­bi­nol Kapseln oder Ex­trakte. Auch zwei Fertig­arznei­mittel stehen zur Ver­fü­gung, die bei ganz bestimmten Erkran­kungen einge­setzt werden.

Nebenwirkungen

Wie bei anderen Arznei­mitteln treten auch bei Cannabis Neben­wir­kungen auf. Beson­ders häufig beschrieben sind folgende Neben­wirkungen:
Unruhe, Euphorie, Angst, Schwindel, Mund­trockenheit, Ver­wirrt­heit, hoher Puls, Gedächt­nis- und Auf­merk­sam­keits­stö­rungen, Depres­sion
Weitere Neben­wirkungen sind:
Blut­hoch­druck, Herz­rasen, starkes Schwitzen, evtl. auch Hallu­zi­na­tionen

Eine Abhängigkeit kann auftreten, scheint aber geringer als bei Alko­hol oder Nikotin zu sein. In den meisten Fällen ist eine Abhängig­keit nach zwei bis drei Wochen konse­quenter Abstinenz von Cannabis aufgehoben.

Doch sollten Schwangere, Kinder, Jugend­liche und junge Erwach­sene, bis ca. 25 Jahren kein Cannabis anwenden, da es nach­weis­lich zu einer Störung der Gehirn­ent­wick­lung kommen kann. Auch die Gefahr von Psychosen ist in diesem Alter deut­lich erhöht.

Einnahme

Die Cannabisblüten werden mit Hilfe eines Vaporisators bzw. Ver­damp­fers inhaliert. Cannabis­ex­trakte oder Dro­na­bi­nol Lösungen stehen zur oralen Ein­nahme zur Verfü­gung.

Bei der inhalativen Einnahme kommt es zu einer schon nach wenigen Minuten eintretenden Wirkung, die aber nur 2-3 Stunden anhält. Bei der oralen Einnahme dauert es 60 bis 90 Minuten bis die Wirkung einsetzt. Um bei der inhalativen Anwendung zu guten Wirkergebnissen zu kommen, ist die Tagesgesamtdosis in der Regel höher als bei der oralen Einnahme.

Lieferfähigkeit

Aufgrund der großen Nachfrage gibt es häufig Liefer­schwierig­keiten. Das betrifft vor allem verschiedene Blüten­sorten. Doch für den Notfall haben wir für Sie immer etwas am Lager.