Digitale EU Zertifikate für Impfung und Genesung

Digitale EU Zertifikat
Wir erstellen für Sie weiterhin digitale EU Impf­zerti­fi­kate kosten­frei und EU Gene­senen­­zerti­fi­kate für 4€/Papier. Die QR-Codes darauf können Sie zusätzlich in die Apps am Smartphone einscannen.

Immunkarte auch mit Foto
Wir können Ihnen Ihr Impf­zertifikat oder Gene­senen­zerti­fikat fürs Porte­­mon­naie als stabile, harte Scheck­karte direkt zum Mitnehmen her­stellen. Karten kosten 7€ ohne / 8€ mit Foto.

CoronaWarnApp & CovPassApp
Zusätzlich scannen & zeigen diese Apps die QR-Codes.

Ausweis­ mit Foto & Impfpass
sind zur Identifikation nötigt: Reisepass | Personal­ausweis.


FAQ – Regelmäßig gestellte Fragen:

Wer ist berechtigt zur Digitalis.?


Jede Person
, die eine anerkannte Doku­men­ta­tion über Corona-Schutz­imp­fungn oder über eine Corona-Infekton vorlegt, hat An­spruch auf ein di­gi­tales Zertifikat.

Es spielt kei­ne Rolle, wie viele Imp­fungen Sie er­hal­ten haben oder ob die Imp­fung durch die Haus­arzt­pra­xis, ein Impf­zen­trum, den Be­triebs­arzt oder an­dere Me­di­zi­ner erfolgt ist.

Au­ßer­dem ha­ben die Apo­theken kei­ne Prüf­pflicht da­hin­ge­hend, ob Impf­zen­tren, Haus­ärzte, an­dere Me­di­zi­ner oder auch Apo­theken be­reits ein di­gi­ta­les Impf­zer­ti­fi­kat aus­ge­stellt haben.

Welches Zertif. bekomme ich?

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Welches der verschiedenen Zertifikate Sie bei Ihren Impfungen und vielleicht auch Genesungen bekommen können, haben wir in diesen Tabellen aufgelistet:

Relevante Zertifikate pro Pers. (1e Seite PDF)

Alle möglichen Zertifikate pro Person (1e Seite PDF)

Relevante und alle Zertifikate pro Pers. (2 Seiten PDF)

Alle und relevante Zertifikate pro Pers. (2 Seiten PDF)

Detaillierte Bestimmungen zur Anerkennung von Nachweisen für eine Genesung sind im FAQ "Digitalisierung für Genesene?" nachzulesen.

Da die Prüfung des "plus" von 2G+ kompliziert ist, hier noch Details:

Infos vom "MAGS":
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)

veraltet: MAGS: (PDF, Druckversion) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen (bearbeitete Kopie, mit roten Markierungen der wichtigsten Punkte, 2 Doppelseiten)

veraltet: MAGS: (PDF, Original-Vers.) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen

MAGS: (Web-Link) Corona - Rechtliche Regelungen

Digitalisierung für Genesene?

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Genesene können innnerhlb von 180 Tagen nach dem ersten posit. NAT- oder PCR-Testergebnis ein "Genesenenzertif. für Covid-19-Erkrankte" erhalten.

Falls Sie ein Zertifikat mit geringerer Laufzeit von 90 Tagen haben, können Sie innerhalb von 180 Tage ein neues Zertifikat mit der längeren Laufzeit von 180 Tagen erhalten.

Für Genesene mit anschließender Impfung kann ganz unabhängig von einer 180 Tage Frist ein "Impfzertifikat 1/1 für Covid-19-Genesene" erstellt werden, welches zusammen mit dem ursprüng­lichen Genesenen-Zertifikat oder einem sonstigen anerkannten Genesenen-Nachweis im Moment den Status "Voll­ständige Grund­immuni­sierung" und "2G+" bewirkt.

Im Folgenden sind dem klassischen PCR-Test diese NAT-Befunde gleich zu stellen:
PoC-NAT
PoC-NAT-PCR-equivalent
PoC-PCR
RT-PCR
PCR

Als Nachweis für eine "Genesung" gelten:

- NAT-Befund eines Labors,
- NAT-Befund von Ärzt*innen,
- NAT-Befund von Test­stellen / Test­zen­tren.
- ein ärztliches Attest, wenn es Angaben zu Testart (NAT) und Testdatum enthält,
- die soge­nannte Absonderungs­beschei­ni­gung (Quarantäne­bescheid eines Gesund­heits­amts), sofern diese Angaben zu Test­art (NAT) und Test­datum enthält
- Beschei­nigungen von Behörden, nur bei Angabe von Testart (NAT) und Testdatum
- Für eine Genesung in Kombination mit einer anschießenden Impfung - nicht aber bei einer reinen Gene­sung ohne anschließende Impfung: positiver, SARS-CoV-2-spezifischer Anti­körper­test­befund eines nach der Richt­linie der Bundes­ärzte­kammer zur Qualitäts­sicherung labo­ra­toriums­medi­zinischer Unter­suchungen (RiLiBÄK) arbei­tenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkre­ditierten Labors ODER eine Eintragung des Ergeb­nisses einer SARS-CoV-2-spezi­fischen Anti­körper­bestim­mung im Impfpass, die ärztlich unterzeichnet wurde

NICHT als Nachweis­dokument anerkannt werden beispielsweise:

- Antigenschnelltestnachweise,
- Absonderungsbescheinigungen ohne Angaben zu Testart oder Testdatum
- Krankheitsatteste,
- Antikörpernachweis (im Falle einer reinen Genesung ohne anschließende Impfung).
- Antikörpertestnachweis, der nicht aus einem nach der Richtlinie der Bundes­ärzte­kam­mer zur Quali­täts­sicherung labo­ratoriums­medi­zi­nischer Unter­su­chungen (RiLiBÄK) ar-beitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkre­di­tierten Labor stammt
- Corona-Verdacht aufgrund eines PCR-Pooling-Tests

Sollten Sie NICHT anerkannte Dokumente haben, empfiehlt es sich, sich zur Klärung des weiteren Sachverhalts an den Arzt zu wenden

Antikörpernachweise reichen also als Nachweis für ein Genesenen-Impfzertifikat, sind aber leider nicht erlaubt als Nachweis für ein reines Genesenenzertifikat.

PoC-NAT-Tests sind labo­ra­toriums­medi­zi­nische Unter­su­chungen, die wie der PCR-Test auch auf der Nuklein­säure­ampli­fi­ka­tions­technik (NAT) basieren, jedoch ohne Proben­vor­be­rei­tung unmittel­bar vor Ort (Point of Care, PoC), also patienten­nah und kurz­fristig inner­halb von 30-60 Minuten aus­gewertet werden können. Daher sind sie in der Anwendung nicht auf ein medi­zinisches Labor angewiesen.

Digitalisierung ohne Handy?


Ja, das er­gibt trotz­dem Sinn, denn
Sie er­halten die digitalen QR-Codes für Ihre Imp­fungen in der Apo­theke zunächst als Din-A4 Aus­drucke und sogar optional zusätzlich auf einer Scheckkarte und kön­nen die Scheckkarte und/oder den Aus­druck für die fi­nale Imp­fung über­all als Impf-Nach­weis nut­zen - ohne Ihren Impf­ausweis mit­füh­ren zu müssen.

Ihre Vorteile sind:

1. So können Sie den Impf­aus­weis zu Hause las­sen, so dass Sie Ihren lang­fris­tig recht wich­ti­gen Impf­pass nicht ver­lie­ren. Die Din-A4-Aus­drucke und die Scheckkarte mit den QR-Codes hin­ge­gen kön­nen sie sich bei Ver­lust er­neut er­stel­len lassen.

2. Die QR-Codes auf Aus­drucken und Scheckkarten können bei Kon­trol­len mit einem Scanner deutlich schnel­ler kon­trol­liert wer­den als die Handschrift in Impf­pässen.

3. An manchen Orten - wie z.B. bei Groß­ver­an­stal­tungen (Fuss­ball­spiele, Kon­zer­te) ist es schon jetzt so, dass bei der Ein­lass­kon­trol­le nur QR-Codes ak­zep­tiert werden - keine Impf­pässe - , weil das zu lange dauern würde und un­zu­ver­läs­siger wäre.

Digitalis. ab Tag der Impfung?


Ja,
Sie kön­nen die Digi­ta­li­sie­rung auch schon ma­chen las­sen, be­vor die 14 Tage nach der finalen Imp­fung ver­stri­chen sind. In­ner­halb die­ser er­sten 14 Tage gilt sie dann aller­dings noch nicht als "Voll­stän­dig­er Impf­schutz" und wird in den (optionalen) Apps am Smart­phone auch nicht dunkelblau sondern hellblau oder grau inkl. ein­schrän­ken­dem Text an­ge­zeigt - mit den Worten"Vollständiger Impf­schutz in X Tagen" oder "Voll­stän­di­ger Impf­schutz ab dem DATUM". Wenn die 14 Tage dann ab­ge­lau­fen sind, wird in den Apps auto­ma­tisch "Voll­stän­di­gen Impf­schutz" in dunkelblau an­ge­zeigt.

Digitalis. anderer Impfungen?


NEIN.
Im Moment ist es vom RKI (Robert Koch Institut) nur vor­gesehen, Zertifikate für Imp­fungen gegen Covid-19 und für Genesungen nach Covid-19- Erkrankungen zu digitalisieren.

Wie sind Zertifikate zu prüfen?

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Die klassischen Tür­steher, die heutzutage vermutlich zum Teil recht ungern auch noch für das Prüfen von Impf- Genesenen- oder Test-Zertifikaten zuständig sind, wissen oftmals gar nicht, wie eine taugliche Überprüfung geht.

Deshalb schreiben wir hier den aktuell geltenden Stand auf:
Zusätzlich zur recht bekannten CovPass-App gibt es eine 2. App namens CovPass­Check-App. Ohne diese App ist eine Prüfung der Zertifikate, also der QR-Codes, nicht möglich.

1. Mit dieser CovPass­Check­App müssen die QR-Codes des Kunden vom Handy oder Papier abgescannt werden, um sicher zu stellen, dass der QR-Code echt und heute gültig ist. Die App zeigt an, ob der QR-Code für den aktuellen Zeitpunkt gültig ist und für wen.

2. Der von der CovPassCheck-App (NICHT CovPass-App) angezeigte Name und Geburtstag muss dann zwingend noch mit dem Personalausweis oder Reisepass des Kunden verglichen werden, um sicherzustellen, dass dieser QR-Code auch wirklilch zu der vor dem Prüfer stehenden Person gehört.

3. Natürlich muss auch das Bild auf dem Lichtbildausweis mit dem Gesicht der zu prüfenden Person verglichen werden.

Fertig. Also nur 3 schnelle Schritte:
1. Scannen
2. Name & Geburtsdatum vergleichen
3. Bild vergleichen

Es gibt keine andere sichere Prüfung als genau diese.

Weit verbreitet ist, dass der Prüfer am Handy auf den QR-Code tippt und sich die Details des Zertifikates anschaut. Wie an diesem offiziellen Text in der CovPass-App des RKI zu erkennen ist, sollte diese eigentlich nicht der richtige Weg sein:

"Scannen bitte! Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor. Lassen Sie Ihren QR-Code mit der CovPassCheck-App prüfen."

Mehr Details und Antworten auf beliebte Fragen finden Sie auf der Seite von heise-online.

Infos vom "MAGS":
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)

veraltet: MAGS: (PDF, Druckversion) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen (bearbeitete Kopie, mit roten Markierungen der wichtigsten Punkte, 2 Doppelseiten)

veraltet: MAGS: (PDF, Original-Vers.) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen

MAGS: (Web-Link) Corona - Rechtliche Regelungen