Digitale EU Zertifikat
Wir erstellen für Sie weiterhin digitale EU Impfzertifikate kostenfrei und EU Genesenenzertifikate für 4€/Papier. Die QR-Codes darauf können Sie zusätzlich in die Apps am Smartphone einscannen.
Immunkarte auch mit Foto
Wir können Ihnen Ihr Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat fürs Portemonnaie als stabile, harte Scheckkarte direkt zum Mitnehmen herstellen. Karten kosten 7€ ohne / 8€ mit Foto.
CoronaWarnApp & CovPassApp
Zusätzlich scannen & zeigen diese Apps die QR-Codes.
Ausweis mit Foto & Impfpass
sind zur Identifikation nötigt: Reisepass | Personalausweis.
FAQ – Regelmäßig gestellte Fragen:
Jede Person, die eine anerkannte Dokumentation über Corona-Schutzimpfungn oder über eine Corona-Infekton vorlegt, hat Anspruch auf ein digitales Zertifikat.
Es spielt keine Rolle, wie viele Impfungen Sie erhalten haben oder ob die Impfung durch die Hausarztpraxis, ein Impfzentrum, den Betriebsarzt oder andere Mediziner erfolgt ist.
Außerdem haben die Apotheken keine Prüfpflicht dahingehend, ob Impfzentren, Hausärzte, andere Mediziner oder auch Apotheken bereits ein digitales Impfzertifikat ausgestellt haben.
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Welches der verschiedenen Zertifikate Sie bei Ihren Impfungen und vielleicht auch Genesungen bekommen können, haben wir in diesen Tabellen aufgelistet:
Relevante Zertifikate pro Pers. (1e Seite PDF)
Alle möglichen Zertifikate pro Person (1e Seite PDF)
Relevante und alle Zertifikate pro Pers. (2 Seiten PDF)
Alle und relevante Zertifikate pro Pers. (2 Seiten PDF)
Detaillierte Bestimmungen zur Anerkennung von Nachweisen für eine Genesung sind im FAQ "Digitalisierung für Genesene?" nachzulesen.
Da die Prüfung des "plus" von 2G+ kompliziert ist, hier noch Details:
Infos vom "MAGS":
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
veraltet: MAGS: (PDF, Druckversion) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen (bearbeitete Kopie, mit roten Markierungen der wichtigsten Punkte, 2 Doppelseiten)
veraltet: MAGS: (PDF, Original-Vers.) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen
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Genesene können innnerhlb von 180 Tagen nach dem ersten posit. NAT- oder PCR-Testergebnis ein "Genesenenzertif. für Covid-19-Erkrankte" erhalten.
Falls Sie ein Zertifikat mit geringerer Laufzeit von 90 Tagen haben, können Sie innerhalb von 180 Tage ein neues Zertifikat mit der längeren Laufzeit von 180 Tagen erhalten.
Für Genesene mit anschließender Impfung kann ganz unabhängig von einer 180 Tage Frist ein "Impfzertifikat 1/1 für Covid-19-Genesene" erstellt werden, welches zusammen mit dem ursprünglichen Genesenen-Zertifikat oder einem sonstigen anerkannten Genesenen-Nachweis im Moment den Status "Vollständige Grundimmunisierung" und "2G+" bewirkt.
Im Folgenden sind dem klassischen PCR-Test diese NAT-Befunde gleich zu stellen:
PoC-NAT
PoC-NAT-PCR-equivalent
PoC-PCR
RT-PCR
PCR
Als Nachweis für eine "Genesung" gelten:
- NAT-Befund eines Labors,
- NAT-Befund von Ärzt*innen,
- NAT-Befund von Teststellen / Testzentren.
- ein ärztliches Attest, wenn es Angaben zu Testart (NAT) und Testdatum enthält,
- die sogenannte Absonderungsbescheinigung (Quarantänebescheid eines Gesundheitsamts), sofern diese Angaben zu Testart (NAT) und Testdatum enthält
- Bescheinigungen von Behörden, nur bei Angabe von Testart (NAT) und Testdatum
- Für eine Genesung in Kombination mit einer anschießenden Impfung - nicht aber bei einer reinen Genesung ohne anschließende Impfung: positiver, SARS-CoV-2-spezifischer Antikörpertestbefund eines nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labors ODER eine Eintragung des Ergebnisses einer SARS-CoV-2-spezifischen Antikörperbestimmung im Impfpass, die ärztlich unterzeichnet wurde
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
- Antigenschnelltestnachweise,
- Absonderungsbescheinigungen ohne Angaben zu Testart oder Testdatum
- Krankheitsatteste,
- Antikörpernachweis (im Falle einer reinen Genesung ohne anschließende Impfung).
- Antikörpertestnachweis, der nicht aus einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) ar-beitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor stammt
- Corona-Verdacht aufgrund eines PCR-Pooling-Tests
Sollten Sie NICHT anerkannte Dokumente haben, empfiehlt es sich, sich zur Klärung des weiteren Sachverhalts an den Arzt zu wenden
Antikörpernachweise reichen also als Nachweis für ein Genesenen-Impfzertifikat, sind aber leider nicht erlaubt als Nachweis für ein reines Genesenenzertifikat.
PoC-NAT-Tests sind laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, die wie der PCR-Test auch auf der Nukleinsäureamplifikationstechnik (NAT) basieren, jedoch ohne Probenvorbereitung unmittelbar vor Ort (Point of Care, PoC), also patientennah und kurzfristig innerhalb von 30-60 Minuten ausgewertet werden können. Daher sind sie in der Anwendung nicht auf ein medizinisches Labor angewiesen.
Ja, das ergibt trotzdem Sinn, denn Sie erhalten die digitalen QR-Codes für Ihre Impfungen in der Apotheke zunächst als Din-A4 Ausdrucke und sogar optional zusätzlich auf einer Scheckkarte und können die Scheckkarte und/oder den Ausdruck für die finale Impfung überall als Impf-Nachweis nutzen - ohne Ihren Impfausweis mitführen zu müssen.
Ihre Vorteile sind:
1. So können Sie den Impfausweis zu Hause lassen, so dass Sie Ihren langfristig recht wichtigen Impfpass nicht verlieren. Die Din-A4-Ausdrucke und die Scheckkarte mit den QR-Codes hingegen können sie sich bei Verlust erneut erstellen lassen.
2. Die QR-Codes auf Ausdrucken und Scheckkarten können bei Kontrollen mit einem Scanner deutlich schneller kontrolliert werden als die Handschrift in Impfpässen.
3. An manchen Orten - wie z.B. bei Großveranstaltungen (Fussballspiele, Konzerte) ist es schon jetzt so, dass bei der Einlasskontrolle nur QR-Codes akzeptiert werden - keine Impfpässe - , weil das zu lange dauern würde und unzuverlässiger wäre.
Ja, Sie können die Digitalisierung auch schon machen lassen, bevor die 14 Tage nach der finalen Impfung verstrichen sind. Innerhalb dieser ersten 14 Tage gilt sie dann allerdings noch nicht als "Vollständiger Impfschutz" und wird in den (optionalen) Apps am Smartphone auch nicht dunkelblau sondern hellblau oder grau inkl. einschränkendem Text angezeigt - mit den Worten"Vollständiger Impfschutz in X Tagen" oder "Vollständiger Impfschutz ab dem DATUM". Wenn die 14 Tage dann abgelaufen sind, wird in den Apps automatisch "Vollständigen Impfschutz" in dunkelblau angezeigt.
NEIN. Im Moment ist es vom RKI (Robert Koch Institut) nur vorgesehen, Zertifikate für Impfungen gegen Covid-19 und für Genesungen nach Covid-19- Erkrankungen zu digitalisieren.
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Die klassischen Türsteher, die heutzutage vermutlich zum Teil recht ungern auch noch für das Prüfen von Impf- Genesenen- oder Test-Zertifikaten zuständig sind, wissen oftmals gar nicht, wie eine taugliche Überprüfung geht.
Deshalb schreiben wir hier den aktuell geltenden Stand auf:
Zusätzlich zur recht bekannten CovPass-App gibt es eine 2. App namens CovPassCheck-App. Ohne diese App ist eine Prüfung der Zertifikate, also der QR-Codes, nicht möglich.
1. Mit dieser CovPassCheckApp müssen die QR-Codes des Kunden vom Handy oder Papier abgescannt werden, um sicher zu stellen, dass der QR-Code echt und heute gültig ist. Die App zeigt an, ob der QR-Code für den aktuellen Zeitpunkt gültig ist und für wen.
2. Der von der CovPassCheck-App (NICHT CovPass-App) angezeigte Name und Geburtstag muss dann zwingend noch mit dem Personalausweis oder Reisepass des Kunden verglichen werden, um sicherzustellen, dass dieser QR-Code auch wirklilch zu der vor dem Prüfer stehenden Person gehört.
3. Natürlich muss auch das Bild auf dem Lichtbildausweis mit dem Gesicht der zu prüfenden Person verglichen werden.
Fertig. Also nur 3 schnelle Schritte:
1. Scannen
2. Name & Geburtsdatum vergleichen
3. Bild vergleichen
Es gibt keine andere sichere Prüfung als genau diese.
Weit verbreitet ist, dass der Prüfer am Handy auf den QR-Code tippt und sich die Details des Zertifikates anschaut. Wie an diesem offiziellen Text in der CovPass-App des RKI zu erkennen ist, sollte diese eigentlich nicht der richtige Weg sein:
"Scannen bitte! Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor. Lassen Sie Ihren QR-Code mit der CovPassCheck-App prüfen."
Mehr Details und Antworten auf beliebte Fragen finden Sie auf der Seite von heise-online.
Infos vom "MAGS":
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
veraltet: MAGS: (PDF, Druckversion) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen (bearbeitete Kopie, mit roten Markierungen der wichtigsten Punkte, 2 Doppelseiten)
veraltet: MAGS: (PDF, Original-Vers.) Handreichung 2G-plus, Testpflicht & Ausnahmen
