6+6 Kostenfreie FFP2‑Masken

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Jetzt bei uns 6+6 kostenfreie FFP2‑Masken ONLINE oder per TELEFON, EMAIL, FAX bestellen, abholen oder liefern lassen.

Sie sind älter als 60 Jahre oder gehören zu einer der Risikogruppen?

Dann erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung 2 Bezugsscheine für je 6 FFP2-Schutzmasken, also für insg. 12 Masken, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.

6 Stück FFP2-Schutzmasken,
abholbar vom 06. Januar bis 28. Februar 2021

6 Stück FFP2-Schutzmasken,
abholbar vom 16. Februar bis 15. April 2021

Ersparen Sie sich unnötige Wege und Kontakte und reservieren & bestellen Sie jetzt schon Ihre Maskenabholung bei uns vor Ort!
Pro Bezugsschein (6 Masken) fallen nur 2€ Zuzahlung an.

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Telefon & Fax Bestellung
Tele­­fon: +49 202 87 00 74 0
Telefax: +49 202 87 00 74 69
Email Bestellung & Lieferung
kontakt@t-apo.de

Die Bezugsscheine müssen bei eigener Abholung oder Botenlieferung der Masken vorliegen und abgegeben werden.

NUR FÜR CORONA-RISIKO-PATIENTEN!

Diesem Personenkreis werden von der jeweiligen Krankenkasse oder Krankenversicherung 2 Bescheinigungen zum Nachweis der Anspruchsberechtigung für je 6 Masken ausgestellt:

  1. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn…
    1. Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
    2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
      • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
      • chronische Herzinsuffizienz,
      • chronische Niereninsuffizienz,
      • Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
      • Diabetes mellitus Typ 2,
      • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
      • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
      • Risikoschwangerschaft.
  2. Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.