Mehr kostenfreie Bürgertest möglich!

Wir gehen davon aus, dass schon sehr bald in den nächsten Wochen die kostenfreien Bürgertests wieder für alle frei gegeben werden.
Trotzdem machen wir noch mal darauf aufmerksam, dass schon jetzt nicht nur die bekannten „Testungen für Impfunfähige und Abgesonderte nach §4a TestV“ kostenfrei sind, sondern auch Testungen nach den 3 anderen Paragraphen: §2, §3, §4, also…

§ 2 TestV: Bestätigte Kontaktpersonen zu Infizierten

§ 3 TestV: Nach Infektionen in bestimmten Einrichtungen

§ 4 TestV: Wenn bestimmte Einrichtungen Tests verlangen

§ 4a TestV: Impfunfähige & Abgesonderte

Details zu den 4 verschiedenen Fällen und die Listen der „bestimmten“ Einrichtungen finden Sie im 1. FAQ „Selbstzahler oder Bürgertest?“ auf unserer Webseite.